Oberlausitzer Holzkunstwaren
Peter Jänichen
Rietschelstraße 4
02727 Neugersdorf
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen maßgebend.
1.2 Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen Angaben,
Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen
Sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung per E-Mail oder Post oder Telefon verbindlich.
1.4 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Liefer- und Zahlungsbedingungen
2.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post oder Telefon maßgebend.
2.2 Die Lieferfrist wurde von uns eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand
unser Lager oder das unseres Vertragspartners verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft
dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
2.3 Treten nach Vertragsabschluß Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer
Gewalt, welche bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung
Verhindern, bei uns oder unserem Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist
Entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger
als 8 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Der Kunde übernimmt die Versandkosten der Lieferung. Diese Kosten sind Bestandteil des
Rechnungsbetrages. Die Versandkosten bei Zurücksendung der Lieferung an Oberlausitzer Holzkunstwaren
werden vom Auftraggeber getragen. Bei Annahmeverweigerung werden dem Auftraggeber
die gesamten entstandenen Kosten von Oberlausitzer Holzkunstwaren (inklusive Versandkosten) in
Rechnung gestellt.
2.5 Bei Verzug muss uns der Endkunde eine Nachfrist setzen. Diese beträgt 2 Wochen.
2.6 Zusatzkosten die durch Annahmeverweigerung und Lagerung der Ware entstehen werden
vom Auftraggeber getragen.
2.8 Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unserem Firmensitz oder dem einer
unserer Vertragspartner auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn wir im Einzelfall die
Belieferung mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Die Gefahr geht
auf den Kunden über, wenn die Lieferung unseren Firmensitz verlässt. Wird eine Lieferung
von dem Kunden nach Meldung unserer Versandbereitschaft nicht abgerufen und zu seiner
Verfügung bei uns auf Lager genommen, geht die Gefahr mit unserer Anzeige der Versand-
bereitschaft auf den Kunden über der Ware.
2.9 Der Kaufpreis wird wie auf der Rechnung ausgewiesen auf das jeweilige Konto vom Kunden beglichen.
2.10 Der Kunde ist zur Zurückhaltung wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen
nicht befugt. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine
Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung
sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen
vor. Bei laufender Rechnung dient das ganze Vorbehaltsgut zur Sicherung der
Saldenforderung.
3.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren ist nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die Kaufpreisforderungen des Kunden
gegen seine Abnehmer aufgrund der Veräußerungen der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren sind in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns abzutreten.
Der Kunde ist bis auf jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt, diese Kaufpreisforderung
bei seinen Abnehmern einzuziehen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren be- oder verarbeitet, mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so werden
wir Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der vorbehaltenen Ware zu den anderen
Gegenständen. Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages -
erlischt das Besitzrecht des Kunden ebenso wie die Ermächtigung, die Forderung von
seinen Abnehmern einzuziehen. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, wobei das Herausgabeverlangen
lediglich der Sicherung der Forderung dient, aber nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag
gilt.
3.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
zu Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
3.4 Übersteigt der Wert der uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen gegebenen
Sicherheiten (Rechnungswert der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände
und Wert der an uns abgetretenen Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer) den
Gesamtbetrag der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen um mehr als
25%, so kann der Kunde Freigabe der an uns abgetretenen Forderung gegenüber seinen
Abnehmern, verlangen.
4. Gewährleistungen, Mängelhaftung und Reparaturen
4.1 Treten an den von uns gelieferten Erzeugnissen oder an den von uns erbrachten
Reparaturen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, gerechnet vom Tage des
Gefahrenüberganges (Punkt 2) bzw. vom Tage der Abnahme der Leistung an infolge
eines vor den genannten Zeitpunkten liegenden Umstandes Fehler auf, durch die das
Erzeugnis bzw. die Werkleistung unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wird, verpflichten wir uns - nach unserer, billigem Ermessen
unterliegenden Wahl - zur kostenlosen Nachbesserung oder zum kostenlosen Ersatz
der fehlerhaften Teile durch neue Teile.
4.2 Fehler sind uns gegenüber seitens des Kunden unverzichtlich schriftlich zu rügen.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität,
Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design berechtigen nicht zur
Mängelrüge.
4.3 Zur Vornahme aller uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen durchzuführenden
Gewährleistungsmaßnahmen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben, andernfalls wir von unseren Gewährleistungspflichten frei werden.. Nur wenn
wir - nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Kunden - mit der Beseitigung
des Fehlers in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Fehler selbst zu beseitigen
oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der hierfür erforderlichen
Kosten zu verlangen.
4.4 Ist uns die Nachbesserung/Nachlieferung unmöglich oder kann der Fehler trotz
dreimaliger Nachbesserung/Nachlieferungsversuche nicht behoben werden oder wird
die Nachbesserung/Nachlieferung uns verweigert, so stehen dem Kunden die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Wandlung des Vertrages oder Minderung des
Kaufpreises/Werklohnes) zu.
4.5 Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt.
Die durch die Erstellung des Voranschlags entstandenen Kosten können in Rechnung
gestellt werden, sofern anschließend kein Auftrag erteilt wird.
4.6 Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers anzuliefern
und abzuholen. Die Reparaturgegenstände werden vom Auftraggeber an den
entsprechenden Vertragspartner (der die ursprüngliche Lieferung an den Auftraggeber
erfüllt hat) von Oberlausitzer Holzkunstwaren geschickt.
4.7 Wir sind berechtigt, auch solche Fehler zu beheben, die sich erst während der Reparatur
zeigen und deren Beseitigung für die Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit
notwendig sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines
genau bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen Arbeiten
ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wurde und der Kunde die zusätzlichen
Arbeiten nicht genehmigt.
4.8 Wird der Reparaturgegenstand nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher
Aufforderung abgeholt, so sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet.
Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung
unserer Forderung zu veräußern, ein etwaiger Mehrerlös steht dem Kunden zu.
4.9 Lohn- und Wegkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie sind anlässlich der
Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden entstanden.
4.10 Austausch unter ausdrücklichem Vorbehalt, dass die nachträgliche Materialprüfung
durch das Lieferwerk die Annahme eines Garantiefalles bestätigt.
5 Gewährleistung- und Haftungsausschluss
5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver
Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an
dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden sind,
sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsaufschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits und/oder seitens unserer Erfüllungshilfen.
5.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Ansprüchen des Kunden, soweit
diese auf unserem Leistungsverzug, der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistung oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
5.3 Es wird keine Gewähr/Haftung von uns übernommen für Fehler und Schäden, die aus
Gründen entstanden sind, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten unserseits bzw. seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, insbesondere:
ungeeignete oder unsachgemäße Benutzung, Verwendung oder Verarbeitung der
Erzeugnisse, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere
Nichtbeachtung unserer Wartungsvorschriften), chemische, elektrotechnische oder
elektrische Einflüsse.
5.4 Durch etwa seitens des Kunden und von Dritten unsachgemäß vorgenommene
Änderung und/oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Erzeugnissen bzw.
den erbrachten Werkleistungen werden wir von der Haftung für die hieraus
entstehenden Folgen frei.
5.5 Bei der Durchführung von Reparaturen (Absatz 4) beschränkt sich unsere Haftung
für den Verlust oder die Beschädigung der zur Reparatur gegebenen Sache auf deren
Zeitwert (Versicherungswert) bzw. die notwendigen Instandsetzungskosten, soweit ist
der Verlust oder die Beschädigung der Sache nicht auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
5.6 Ein Umtausch von einwandfreiem Zubehör ist ausgeschlossen.
5.7 Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus
dem Liefer-/Werksvertrag seitens des Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
6 Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort: Für die aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis beiderseits zu erbringenden
Leistungen ist für beide Vertragsteile Erfüllungsort unser Firmensitz und Gerichtsstand
in Kreis Löbau-Zittau
6.2 Gerichtsstand: Die vorstehenden Vereinbarungen gelten nicht, wenn es sich bei dem
Besteller nicht um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
6.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berühren nicht deren Wirksamkeit im ganzen.
6.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung als vereinbart,
die dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entspricht. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder
Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
6.5 Sämtliche mit unseren Kunden abgeschlossen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
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